Hardware

Beschaffung

IT-Material wird in der Fakultät WiSo in der Regel über Sammelbestellungen aus dem sogenannten ehemaligen GU-Topf beschafft.

Um eine Bestellung auszulösen muss eine Bedarfsforderung ausgefüllt werden.

Für die Beschaffung von Standard-PCs, Standard-s/w-Druckern oder Standard-Farb-Druckern muss weiter nichts eingetragen werden.

Eine Übersicht der Standardgeräte finde sich in diesem Dokument.

Einen Standard-Notebook gibt es nicht, da sich die Modelle zu schnell ändern und die individuellen Anforderungen zu unterschiedlich sind. Wir helfen aber gern bei der Auswahl.

Es können andere als die Standardgeräte beschafft werden, diese müssen dann jedoch exakt bezeichnet werden, z.B. durch die Artikelnummer des Herstellers.

Als Universität können wir auch für Sammelbestellungen Rabatte für Akademische Bereiche in Anspruch nehmen. Dies ist bitte der Anforderung zu berücksichtigen.

Bedarfsforderungen können jederzeit an Dr. Steuer eingereicht werden. Bestellungen werden ausgelöst, wenn ein genügend Bedarfsforderungen eingegangen sind.

Bestellungen, die für einen Einzelposten den Wert von 2500 € netto übersteigen, sind genehmigungspflichtig durch die IT-Kommission der Universität. Typische Termine für Sammelbestellungen sind Ende Februar, Ende Mai, Anfang Oktober. Die Lieferzeit beträgt erfahrungsgemäß ca. 6 Wochen nach dem Ablauf der Bestellfrist.

Notfallbeschaffungen (defektes Gerät muss ersetzt werden) sind selbstverständlich auch außer der Reihe möglich.

Reklamation

Müssen Geräte innerhalb der Garantiefrist reklamiert werden, soll das Vorgehen mit Dezernat II.3, Herr Kiesewetter, Tel 2294, kiesewetter@hsu-hh.de, abgestimmt werden.

Für eine Reklamation sind Lieferschein und eine schriftliche Fehlerbeschreibung mit zu geben.

Sollten mit Standardgeräten technische Probleme auftreten, so informieren Sie bitte auch Hr. Steuer, damit bei einer Häufung von Defekten die Standardhardware zeitnach getauscht werden kann!

Reparaturen

Reparaturen können über Dezernat II durchgeführt werden. Es muss das Formular Instandsetzungsantrag ausgefüllt werden.

Aussonderung

Nach Ablauf von 5 Jahren ist IT-Material abgeschrieben. Wird es nicht mehr an der Professur benötigt, kann und soll es ausgesondert werden. Diese geschieht mittels formlosen Antrags an Dezernat II.3, der eine Bezeichnung des Geräts (PC, Drucker, etc.) und die Informationen des Inventaraufklebers enthält. Hier die Verfahrensanweisung Aussonderung.